AGB´s und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Nutzungsbedingung von TEC Systems Systemhaus GmbH („Reifensystem“)
II. AGB für die Nutzung der TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Börse
III. AGB für alle Waren und Dienstleistungen mit Unternehmen



I. Allgemeine Nutzungsbedingung von TEC Systems Systemhaus GmbH („Reifensystem“)

§1 Allgemeine Nutzung

TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) stellt ein Onlineportal für Kaufleute im Sinne des §1 HGB zum Vertrieb und Kauf von Reifen und Felgen sowie Zubehör. Diese Produktpalette beinhaltet alle Arten von PKW-, ATV-, Implement-, AS-, Industrie-, Spezial-, Llkw-, LKW- und Motorradreifen, des weiteren Stahlfelgen und Leichtmetallfelgen sowie artverwandte Produkte im Kfz-Zubehör Bereich, nachfolgend als Artikel bezeichnet, sofern der Vertrieb der angebotenen Artikel nicht gegen geltendes Recht oder diese AGB verstößt.

§2 Anmeldung

1. Die Nutzung der Onlineplattform ist ausschließlich Kaufleuten im Sinne des § 1 Handelsgesetzbuches (HGB) vorbehalten, also Gewerbetreibenden, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb betreiben der sich mit dem Handel von Reifen, Felgen , KFZ-Teilen oder KFZ-Zubehör beschäftigt. Auch Gewerbetreibende mit großer Fahrzeugflotte können die Onlineplattform nutzen. Nutzer dürfen nur juristische oder natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.

2. Für die Registrierung muss das zur Verfügung gestellte Registrierformular vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen behält sich der Betreiber vor, diese Angaben zu überprüfen. Die Angaben des Registrierungsformulars dürfen Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Markenrechte nicht verletzten. Eine Übertragung der Registrierungsdaten und aller diesbezüglichen Informationen, insbesondere der Zugangsdaten, ist unzulässig.

3. Erwirbt der Anbieter (Reifengroßhändler) durch Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages die Möglichkeit Angebote einzustellen, so ist er in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm eingestellten Daten selbst verantwortlich.

4. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch TEC Systems Systemhaus GmbH („Reifensystem“), kommt zwischen TEC Systems Systemhaus GmbH („Reifensystem“) und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Onlineplattform zustande.

5. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) zu korrigieren.

6. Nach der Bestätigung der Anmeldung erhält das Mitglied einen Zugang mit Kundennummer und Passwort. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

§3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags.

TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) stellt den Mitgliedern eine Online Plattform zum Erwerb und Verkauf von Reifen, Alu- und Stahlfelgen sowie artverwandter Kfz Zubehör Artikel zur Verfügung. Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stand der Technik. TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) behält sich vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die zur Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich sind und dieses der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Im Falle eines unvorhergesehenen Systemausfalls der die Funktionalität behindert, werden entsprechende Informationen an die Mitglieder übermittelt.

§4 Inhalte der angebotenen Waren

Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie ( Reifen / Alufelgen / Stahlfelgen / Zubehör) einzustellen und muss sein Angebot mit Worten richtig und vollständig beschreiben. Alle hierzu angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen(insbesondere Angaben über Fehler oder sonstige Wertminderungen der angebotenen Ware). Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übersenden. Die Beschreibung darf nicht Rechte anderer verletzen und muss sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für nicht bei TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) angebotene Waren ist unzulässig. Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Diese werden gesondert ausgewiesen. Es ist TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“)-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Angebotes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden.

§5 Unzulässige Waren

Es dürfen keinerlei Waren angeboten werden, deren Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Dies betrifft vor allem Waren, deren Angebot oder Vertrieb, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, sowie sonstigen Rechten unterliegen. TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) behält sich das Recht vor Angebote zu löschen, wenn diese gegen die AGB oder geltendes Recht verstoßen.

§6 Sperrung und Kündigung

TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) AGB verletzt oder betrügerischen Aktivitäten tätigt:
- Löschen der Angebote
- Verwarnung von Mitgliedern
- Be-/ Einschränkungen der TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Plattform Nutzung
- Sperrung des Zugangs
- Dauerhafter Ausschluss

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) alle Anhaltspunkte, inwieweit das Mitglied den Verstoß selbst verschuldet hat oder dieser durch einwirken zu Stande kam. TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der angebotenen Online - Plattform ausschließen, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
- Mitgliedskonto wurde nachweislich an Dritte übertragen
- falsche Angaben zur Person oder Firma insbesondere Adressdaten, Kontakt- oder Emaildaten
- andere Mitglieder in erheblichem Maße schädigt, insbesondere angebotene Leistungen von TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) missbraucht
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt

Nachdem ein Mitglied endgültig von der Nutzung ausgeschlossen wurde, besteht keinerlei Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskonto. Eine Nutzung unter anderem Namen oder Mitgliedskonto ist ebenfalls unzulässig.

Mitglieder können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, ohne Angabe von Gründen. Für die Kündigungserklärung bedarf es der Schriftform (Brief oder Fax), es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Das Recht zur Sperrung des Mitgliedskonto bleibt allerdings hiervon unberührt.

§7 Vertragsübernahme; Ausübung der Rechte durch Dritte

Sollte TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an Dritte übertragen, so steht dem Mitglied nach einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen frei den geschlossenen Nutzungsvertrag ordnungsgemäß zu kündigen.

§8 Freistellung

Das Mitglied stellt TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) geltend machen, bezogen auf die eingestellten Angebote und Inhalte von Mitgliedern der Online Plattform. Das Mitglied übernimmt die hierbei anfallenden Rechtsverfahrenskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht vom Mitglied zu vertreten ist.

§9 Systemintegrität und Störung der Website von TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“)

Mitglieder verpflichten sich die Nutzung der Online Plattform nicht durch die Verwendung von Software, Scripts oder sonstiger Mechanismen, welche die Funktionalität des Angebots von TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“), zu stören. Die auf der Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung durch TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) oder der Rechteinhaber weder kopiert, vervielfältigt oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt werden.

§10 Urheberrecht, Nutzungsrechte Inhalte und Geheimhaltungspflicht

Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, verbleiben vollumfänglich beim jeweiligen Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt. Wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, haben Sie lediglich das gesetzliche Recht, einige wenige Kopien von Teilen der Inhalte zu erstellen, vorausgesetzt, dass diese Kopien ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt und genutzt werden und dass sichergestellt wird, dass alle Hinweise auf die Schutzrechte und deren Inhalte bestehen bleiben. Nutzung in jeglicher Form der im entsprechenden Vertrag, oder auf unseren Online-Dienstleistungen enthaltenen Inhalte und Daten sowie die Implementierung dieser Inhalte und Daten auf den Webseiten Dritter ist nicht zulässig. Es ist Verboten diese Inhalte und Daten für kommerzielle Zwecke außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens zu verwenden. Alle in der Zusammenarbeit erlangten und vertraulich eingestuften Inhalte und Daten bedürfen der Geheimhaltungspflicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und sie zu ändern. Die Weitergabe der Inhalte und Daten, auch in Teilen davon, an Dritte ist untersagt. Missbrauch wird von uns strafrechtlich verfolgt.

§11 Haftungsbeschränkung

TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) ist rein für die Vermittlung von Informationen zuständig und übernimmt somit keinerlei Gewährleistungen für die zwischen den Mitgliedern abgeschlossen Verträge und deren Inhalte. Es besteht keinerlei Gewähr für die Bonität sowie Kreditwürdigkeit der Mitglieder trotz einer durchgeführten Bonitätsprüfung. TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) kann weder Missbrauch noch das nicht vorhanden sein einer rechtsgültigen Willenserklärung seiner Mitglieder vollkommen ausschließen. Die Mitglieder handeln auf eigene Gefahr. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Verletzung der Vertragspflichten durch TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“), soweit deren gesetzlichen Vertretern oder Handlungsbevollmächtigen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§12 Vertragsform und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die Postdresse sowie die E-Mail Adresse eines Mitglieds muss mit der im Mitgliedskonto angelegten Adresse übereinstimmen. Für alle Mitglieder unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB´s dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche aus dem Nutzungsvertrag in diesen AGB´s entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich Kaiserslautern.

§13 AGB Änderung, Salvatorische Klausel

TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) behält sich vor, diese AGB´s jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB´s nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB´s als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


II. AGB für die Nutzung der TEC Systems Systemhaus GmbH („Reifensystem“) Börse

Es gelten die AGB’s aus Punkt I.

Fachhändler
Die Gebühren der Fachhändler werden über ein separates individuelles Vertragswerk geregelt. Die anfallenden Rechnungen werden dem Nutzer als PDF Download im Anmeldebereich seines Mitgliedskontos zur Verfügung gestellt.

Großhändler
Die Gebühren der Großhändler werden über ein separates individuelles Vertragswerk geregelt. Die anfallenden Rechnungen werden dem Nutzer als PDF Download im Anmeldebereich seines Mitgliedskontos zur Verfügung gestellt.


III. AGB für alle Waren und Dienstleistungen mit Unternehmen

Die Nutzung der Zentralfaktura ist nur möglich, wenn ein SEPA-Firmenlastschrift- oder Basis-Mandat vorliegt.
Die Vorabinformation kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie wird mit einer Frist von 2 Kalendertagen vor Fälligkeit zugesandt.

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§2 Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

§3 Preise
Bei Geschäften mit Unternehmen (B2B) gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

§4 Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltend machen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Vereinbart wird das SEPA-Firmenlastschrift- oder Basis-Mandat.
Bei SEPA-Firmenlastschriftmandat gilt folgendes:
Unser Kunde verzichtet gegenüber TEC Systems Systemhaus und gegenüber seinen Banken für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber informieren, durch Übermittlung einer Kopie.

§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungs-ermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

§6 Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel: - auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen) - auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen - auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers stellt die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind, c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde, d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit, e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden, f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehren haltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden, g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind, h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen, i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden, j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind, k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden. Bei berechtigter Sachmängel-rüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

§7 Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglich werden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und Ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.

§8 Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§9 AGB Änderung, Salvatorische Klausel
TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) behält sich vor, diese AGB´s jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per Onlineankündigung (Newsbereich) vor ihrem Inkrafttreten bereitgestellt. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB´s nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im (Newsbereich) , gelten die geänderten AGB´s als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ihr TEC Systems Systemhaus GmbH, („Reifensystem“) Team

Stand: 01.04.2017

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